Universitätsarchiv Tübingen
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Bestandssignatur: UAT 8/10-12
Kanzler-Appellationsgericht: 1586-1773
Gegen die Urteile des Konsistoriums war die Berufung an den Kanzler möglich, welcher Senatoren, deren Zahl seit 1752 auf zehn festgelegt war, als Beisitzer beizog. Auch hier amtierte der Universitätssekretär als Gerichtsschreiber. Vom Kanzlergericht war seit 1601 die weitere Appellation an den Herzog möglich.
Übernommen
Umfang : 3 Nrn, 0,22 lfm
Findmittel : Bestandsrepertorium (hs.) 8/1-8/12.
Stand
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