Universitätsarchiv Tübingen
Übersicht über die Bestände

Bestandssignatur: UAT 8/10-12

Kanzler-Appellationsgericht: 1586-1773

Gegen die Urteile des Konsistoriums war die Berufung an den Kanzler möglich, welcher Senatoren, deren Zahl seit 1752 auf zehn festgelegt war, als Beisitzer beizog. Auch hier amtierte der Universitätssekretär als Gerichtsschreiber. Vom Kanzlergericht war seit 1601 die weitere Appellation an den Herzog möglich.

Übernommen

Umfang : 3 Nrn, 0,22 lfm

Findmittel : Bestandsrepertorium (hs.) 8/1-8/12.

Stand



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